Maskenpflicht: Visier (Gesichtsvisier) erlaubt? Update Bayern

Stand 04.Mai 2020 Bayern: Ist ein Visier erlaubt?

Das Bayerische Innenministerium hat in den FAQ erklärt: Ein Visier ist im Einzelhandel & ÖPNV kein Ersatz für eine Nase-Mund-Bedeckung und ist daher nicht erlaubt. (Ob FAQs rechtswirksame Verordnungsergänzungen sind, können wir nicht beurteilen. Bitte fragen Sie hierzu einen Juristen).

Gesichtsvisiere dürfen jedoch in Kombination mit einer zulässigen textilen Mund Nase Bedeckung getragen werden. Auch in öffentlichen Einrichtungen und an Plätzen, wo keine Maske gefordert wird, erweisen Gesichtsvisiere sich als zusätzliche Schutzmöglichkeit.

Bitte kaufen Sie unsere Gesichtsvisiere in Bayern nicht für Zwecke, in denen sie der Verordnung Folge leisten müssen.

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Die vom Bayerischen Innenministerium ausgelobte “teilweise Schutzwirkung” für Community Masken steht für uns im Widerspruch zur Einschätzung des BfArM (Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Die Behauptung einer medizinischen Wirkung, oder einer (auch teilweisen) Schutzwirkung bedarf einer umfassenden Konformitätsbewertung und kann üblicherweise nicht per Verordnung postuliert werden.

Bitte haben Sie Nachsicht, dass wir die sich ändernden Informationsstände nicht immer sofort aktualisieren können. Wir stellen Gesichtsvisiere her, die unbeachtet der politischen Aussage eine Schutzwirkung vor Flüssigkeitströpfchen haben und somit für eine gewisse zwischenmenschliche Abschirmung sorgen.

Im Verlauf der letzten 4 Wochen haben sich die Aussagen von RKI, Landes- und Bundesregierung mehrfach geändert. Am 16. April wurde der Begriff der Nase-Mund-Bedeckung bewusst schwammig von der Bundesregierung eingeführt. Seit 27. April besteht in verschiedenen Bundesländern unter dem Begriff “Maskenpflicht” die Verpflichtung zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung in verschiedenen Situationen.

Sie können unsere Gesichtsvisiere und Klarsichtmasken direkt hier kaufen:

Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20

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Weiterführende Informationen:

2 Comments on “Maskenpflicht: Visier (Gesichtsvisier) erlaubt? Update Bayern

  1. Warum sind die Gesichtsvisiere in Bayern nicht erlaubt. Andere Bundesländer erlauben es. Sind wir besondere Menschen? Ich kann mit der Gesichtsmaske nicht atmen und nicht einkaufen gehen. Ich wurde schon von verschiedenen Geschäften abgewiesen. WARUM??

    • Update:
      Die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 sieht Folgendes vor:

      – § 1 Abs.

      (2) Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:

      2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.

      Empfehlung:
      Wenn Sie also glaubhafte gesundheitliche Beschwerden mit einer Maske haben, so werden Sie auch einen Arzt finden, der Ihnen das attestiert. Laut Gesetz sind sie dann von jeglicher Tragepflicht befreit. Aus unserer Sicht sollten Sie bei einer Befreiung von der Maskenpflicht aber dann unbedingt auf ein Visier zurückgreifen. Wenn Sie dann bei uns ein Visier kaufen, mache Ihnen gerne einen Aufkleber fürs Visier mit “Von der Maskenplficht befreit nach §4 der 4. BayIfSMV – Trotzdem Schütze ich Sie und mich durch ein Visier”

      Viele Grüße VK

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