Wir kennen die Probleme rund um die Anforderungen sowie Regularien bei der Softwarevalidierung von Medizinprodukten. Dank unseren flexiblen Leistungspaketen haben wir genau die richtige Lösung für Sie und können Sie somit durch das Labyrinth der Anforderungen führen.
Als externer Experte übernimmt IPP die Planung sowie Bearbeitung für Ihr Projekt. Wir können die Softwarevalidierung sowohl effizient durchführen als auch auswerten.
Des Weiteren können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus unseren flexiblen Leistungspaketen wählen.
Weiterhin erstellen unsere Experten einen Validierungsplan (-report) für Ihre Prozess-Software als Grundlage für die Validierung.
Außerdem minimieren wir für Sie die Bürokratie. Darüber hinaus halten wir Ihnen den Rücken frei und Sie können sich vollständig auf Ihr Medizinprodukt konzentrieren.
Grundlage für die Softwarevalidierung sind unter Anderem die ISO 13485 sowie der MDR.
Nach DIN EN ISO 13485:2016 (Kapitel 7.5.6),
„muss die Organisation Verfahren für die Validierung der Anwendung von Computersoftware dokumentieren, die bei der Produktion […] eingesetzt wird. Derartige Softwareanwendungen müssen vor der ersten Verwendung validiert werden […].“
Weiterhin gilt für Sie nach EU-MDR 2017/45 (Anhang II; 3.b)),
„vollständige Informationen und Spezifikationen einschließlich der Herstellungsprozesse und ihrer Validierung, der verwendeten Hilfsstoffe, der laufenden Überwachung und der Prüfung des Endprodukts“ zu präsentieren.
Eine Validierung der Prozess-Software beschreibt, dass Herstellprozesse sowohl sicher entwickelt werden als auch über die gesamte Dauer des Produktlebenszyklus zuverlässig arbeiten. Außerdem wird die Tauglichkeit der Verwendung der Prozess-Software im Fertigungsprozess nachgewiesen.
Als externer Experte steht Ihnen IPP sowohl erfahren als auch kompetent bei der normkonformen Validierung zur Seite.
Gemäß DIN EN ISO 13485:2016 (Kapitel 7.5.6) sowie MDR 2017/745 (Anhang II; 3b) ist der Hersteller verpflichtet, eine Validierung der Prozess-Software durchzuführen.
Sie entscheiden ganz flexibel sowie situationsbedingt, inwieweit Sie sich selbst als Unternehmen einbringen. Unser Team verfügt des Weiteren über ein breit gefächertes Wissen. Neben dem Bereich Softwarevalidierung Beratung können wir somit noch viele weiteren Leistungen rund um Ihr Medizinprodukt anbieten.
Hierbei handelt es sich um die Medical Device Regulation / Medizinprodukt Verordnung 2017/745 der EU, an die sich die Hersteller von Medizinprodukten halten müssen.
Wir sondieren gemeinsam das Problem und erstellen anschließend einen Plan.