ipp. bietet spezialisierte Dienstleistungen für Hersteller von Medizinprodukten in allen relevanten Bereichen zur Erfüllung der Richtlinie 93/42/EWG oder MDR 2017/745. Mit unserer Unterstützung gewinnen Hersteller Sicherheit und Effizienz. Dadurch können sie sich auf ihre Kernkompetenzen in der technologischen Entwicklung sowie auf Vermarktung und Vertrieb fokussieren.
COVID-19 News

Das Projekt zum Produkt
Im Frühjahr 2020 hatten wir aufgrund der ersten Lockdown Maßnahmen der Covid-19 Pandemie 90% aller Kundenprojekte verloren. Statt in Kurzarbeit zu gehen, haben wir uns gefragt: "Wo liegt unsere Stärke?"
… und genau das haben wir durchgezogen: "Eine abgeschlossene Produktentwicklung binnen 14 Tagen." In diesem Zeitraum haben wir im Frühjahr unter Lockdownbedingungen das Produkt entwickelt und dokumentiert, die Produktion auf Großserie hochgefahren, einen Webshop in Betrieb genommen und die Versandlogistik für über 100 Sendungen am Tag aufgebaut.
Seit September 2020 ist dies auch im Prüfbericht der benannten Stelle bestätigt. Die Produktion ruht seit Mai 2020, da seit dem das öffentliche Interesse stark zurückgegangen ist, der Verkauf läuft jedoch weiter.
Glücklicherweise befinden wir uns seit August 2020 wieder im normalen Alltagsgeschäft. Die anstehende MDR Umstellung sorgt wieder für eine hohe Nachfrage an Beratungsdienstleistungen.
Unsere PSA Produkte, die CE geprüften Gesichtsvisiere als Augen und Gesichtsschutz in verschiedenen Ausführungen können Sie weiterhin bei uns erwerben!
Teilen Sie gerne den Link mit Menschen, die in diesen Zeiten mit und am Menschen arbeiten müssen und persönliche Schutzausrüstung benötigen.
Systemrelevanten Großabnehmern können wir deutlich attraktivere Konditionen anbieten als über den Einzelverkauf im Webshop.

Klarsichtmaske Bayern: Erst empfohlen, dann verboten!
August 2020: Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt Klarsichtmasken immer dann, wenn Gesichtszüge und Mimik erkannt werden müssen. Dezember 2020: Klarsichtmasken sind explizit verboten.
Eine im Dezember veröffentlichte Studie bemängelt die fehlende Filterwirkung der Klarsichtmasken. Klarsichtmasken entsprechen demnach nicht mehr den geforderten Anforderungen und sind demzufolge als MNB-Ersatz nicht zulässig.
Die neue Einschätzung ist überraschend, da eine Filterwirkung nie gefordert, nie behauptet und offensichtlich auch nie Teil der Produktbeschreibung war.
Ebenso gibt es auch bei den textilen MNB keinerlei regulatorische Anforderungen an Dichtigkeit oder Filterwirkung und damit keine gesicherte Filterwirkung.
Als gesichert gilt: Sowohl MNB als auch Klarsichtmasken halten Flüssigkeitströpfchen ab. Ob dies genügt wird nun auch von offizieller Seite selbst stark angezweifelt. Deswegen sind MNB seit 10.1.2021 für Click und Collect verboten. Ebenso wurde den bayerischen Schulen mit Verweis auf den mangelhaften Schutz von MNB weiterhin Distanzunterricht verordnet.
Die Fakten bleiben unverändert: Die Klarsichtmaske bedeckt Mund, Nase und auch Augen vollständig. Die Krümmung der Scheibe nach unten verhindert einen direkten Luftstrom nach unten. Dies dämpft die Verbreitung bei gleichzeitig langanhaltendem hohen Tragekomfort. Eine vollständige Schutzwirkung besteht nicht!
Klarsichtmaske verboten! Jedenfalls als MNB. Sie können die Klarsichtmaske aber gerne für Ihren Anwendungsfall weiterhin bei uns bestellen.



Unser Gesichtsvisier ist ein wirksames Hilfsmittel, um die allgemeine Abstandspflicht einzuhalten. In Kombination mit einer textilen Mund Nase Bedeckung eignet sich das Gesichtsschutzschild als zusätzlicher Virenschutz.
Der Einsatz der Gesichtsvisiere dient als zusätzliche Barriere zur Erhöhung des sozialen Abstandes mit dem Ziel der Senkung der Reproduktionsrate in Pandemiesituationen unabhängig vom tatsächlichen Infektionsstand.
Speziell für die Anwendung im medizinischen Umfeld und für Rettungskräfte:
