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Hersteller und Lieferanten von Medizinprodukten Konstellationen „OEM” “PLM“ nach MDR und 93/42/EWG

Betrachtung verschiedener Konstellationen von Hersteller zu Lieferant nach MDR und 93/42/EWG, wie PLM OEM, Handelsware, Aufbringung von Markenlogos, Exklusivität
  • Dr. Volker Klügl
  • Juli 17, 2019
  • Regulatory
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Rollen Hersteller Händler OEM im Medizinprodukterecht – eine Notiz aus der Praxis

Die Rollen Hersteller Händler OEM sind im Medizinprodukterecht eindeutig definiert und haben erhebliche Auswirkungen auf Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und Haftung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Abgrenzung insbesondere bei komplexen Liefer- und Vertriebsmodellen nicht immer eindeutig ist.

IPP Notiz aus der Praxis:

Ein Hersteller mit QMS nach ISO 13485 ist Inverkehrbringer von Behandlungseinheiten, bestehend aus verschiedenen Medizinprodukten. Es ergeben sich hierbei verschiedene Konstellationen:

Rolle Hersteller:

Der Hersteller entwickelt und produziert selbst. Der Hersteller erklärt Konformität, wenn er die Erfüllung der Kriterien zur Konformität schriftlich nachgewiesen hat.

Der Hersteller muss eine Technische Dokumentation bereithalten, aus der hervorgeht, dass das Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt. Ebenso muss der Hersteller ein System für Marktüberwachung, sowie Meldewesen eingerichtet haben.

Die Rolle Hersteller gilt auch wenn:

Der Hersteller ein Medizinprodukt von einem OEM kauft und unverändert mit einem eigenen Typenschild in Verkehr bringt.

Der Hersteller Komponenten von einem OEM kauft und mit einem eigenen Typenschild in Verkehr bringt.

Der Hersteller ein fertig entwickeltes Medizinprodukt von einem OEM nach eigenen Wünschen modifizieren lässt und mit einem eigenen Typenschild in Verkehr bringt.

Der Hersteller exklusiv ein Medizinprodukt für einen Händler produziert „Herstellermed exklusiv für Händlermed“ Das Typenschild benennt den Hersteller. Die Produktbezeichnung oder Variante kann den Namen des Händlers beinhalten.

Rolle Händler (Bezug aus EU)

Der Händler kauft Medizinprodukte von einem Hersteller aus der EU und verkauft diese an den Kunden weiter.  Der Händler prüft stichprobenweise, ob die Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, eine Konformitätserklärung ausgestellt wurde, die vom Hersteller bereitgestellten Informationen beigelegt sind und ggf. eine UDI vergeben ist.

Je nach vertraglicher Regelung mit dem Hersteller, können weitere Verpflichtungen zum Umgang mit nicht-konformen Produkten, Meldepflichten gegenüber Herstellern und Behörden sowie Dokumentationspflichten zum Beschwerdemanagement entstehen.

Achtung, bei Import in die EU gelten abweichende Regeln.

An den Produkten ist das Typenschild des Herstellers angebracht.

Die Rolle Händler gilt auch wenn:

Der Händler ein Medizinprodukt vertreibt, das vom Hersteller (EU) exklusiv für den Händler produziert wird.  „Herstellermed exklusiv für Händlermed“

Der Händler ein Medizinprodukt vertreibt, das vom Hersteller (EU) exklusiv für den Händler mit dem Markenlogo des Händlers versehen wurde. „Händlermed Linie hergestellt durch Herstellermed“

Der Händler Behandlungseinheiten gemäß 93/42/EWG Artikel 12 oder MDR  Artikel 22 aus Medizinprodukten eines oder mehrerer Hersteller (EU) zusammenstellt.  „Händlermed Behandlungseinheit zusammengestellt aus namhaften Medizinprodukten“

Rolle OEM

Der OEM entwickelt und produziert ein Medizinprodukt. Der OEM kann Konformität erklären, wenn er die Erfüllung der Kriterien zur Konformität schriftlich nachgewiesen hat.

Der OEM muss eine technische Dokumentation bereithalten, aus der hervorgeht, dass das Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt.

Der OEM muss diese technische Dokumentation dem Hersteller zur Verfügung stellen.

Die Rolle OEM ist somit aufgelöst und der OEM ist einem Lieferanten von Komponenten gleichgestellt.

Fachbeiträge

Aktuelle Beiträge zum Thema

Weitere Einordnungen, Praxishinweise und Fachbeiträge zu angrenzenden Themen.

Umstellung Klasse IIa TecDoc auf MDR – erfolgreiche Einreichung einer “Pilot-TecDoc”

Alexander Nellner Juli 26, 2023

IPP Notizen aus der Praxis Ausgangslage: Der Kunde ist Hersteller von individuell konfigurierbaren Behandlungseinheiten. Für jede Behandlungseinheit wurde eine Konformitätserklärung nach MDD (Medical Device Directive) erstellt. Dadurch war der Dokumentationsaufwand für das Klasse IIa Produkt sehr hoch, was für das mittelständische Unternehmen mit einer kleinen QM-/RA-Abteilung (Qualitätsmanagement-/ Regulatory Affairs-Abteilung) und

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ipp. Empfehlung: BVMed Broschüre “Kennzeichnung von Medizinprodukten”

Dr. Volker Klügl Juli 1, 2019

Der BVMed-Leitfaden zur Kennzeichnung von Medizinprodukten bietet Herstellern eine strukturierte Orientierung zu Kennzeichnungsanforderungen nach MDD und einschlägigen europäischen Normen. ipp. empfiehlt die Broschüre als grundlegende Informationsquelle.

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ipp. Empfehlung: BVMed Broschüre “Risikomanagement für Medizinprodukte”

Dr. Volker Klügl Juli 1, 2019

Die BVMed Broschüre zum Risikomanagement für Medizinprodukte basiert auf praktischen Industrieerfahrungen. ipp. empfiehlt den Leitfaden als Orientierungshilfe für Hersteller im Umgang mit Normen, Benannten Stellen und Behörden.

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Unser Service-Portfolio

Beratungsleistungen.

Pragmatische Unterstützung für MDR und ISO 13485 — vom Prototyp zur marktreifen Lösung. Wähle direkt die Leistung aus, über die Du mehr erfahren möchtest.

01

Externer QMB & Interne Audits

Auditfestes ISO 13485-System — mit klaren Befunden und wirksamen CAPAs.

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02

Projektmanagement

Komplexe Projekte stabil führen — bis Meilensteine wirklich erreicht sind.

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03

Klinische Bewertung (MDR)

Klinische Evidenz ordentlich aufbauen — passend zu GSPR und PMCF-Erwartung.

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04

Technische Dokumentation (MDR)

DHF/TF strukturiert aufsetzen — Lücken schließen, Nachweise finden.

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05

Regulatory Affairs

Von Submission bis Change Control — pragmatisch und fristgerecht.

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06

Prozessberatung / Easy13485

Prozesswissen nicht neu erfinden, sondern über Easy13485 strukturiert nutzen.

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