Ab wann gilt die UDI-Kennzeichnung?
Ab wann gilt die UDI-Kennzeichnung nach MDR? (Fristen, Klassen und Übergangsregeln)
Die UDI-Kennzeichnung (Unique Device Identification) ist eines der zentralen MDR-Werkzeuge, um Medizinprodukte über ihren gesamten Lebenszyklus eindeutig identifizieren und rückverfolgen zu können – von der Herstellung über die Lieferkette bis hin zur Vigilanz und Marktüberwachung. In der Praxis sorgt UDI allerdings regelmäßig für Unsicherheit: Ab wann muss sie tatsächlich auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung stehen? Gilt das sofort für alle Produkte – oder abhängig von Risikoklasse, Zertifizierungsstatus, Verpackungsebene und davon, ob es sich um ein Neuprodukt, eine Änderung oder ein „Legacy Device“ handelt?
In diesem Beitrag ordnen wir die UDI-Pflichten so ein, dass Du schnell eine belastbare Antwort für Deinen konkreten Fall bekommst: Welche MDR-Fristen und Übergangsregeln greifen, was für welche Produktklassen gilt, welche Teile (UDI-DI / UDI-PI) betroffen sind – und wo typische Stolperfallen liegen, etwa bei Bestandsware, Re-Labeling oder wenn die technische Dokumentation zwar „fertig“ ist, die Kennzeichnung aber noch nicht sauber durchgezogen wurde. Ziel ist, dass Du am Ende klar entscheiden kannst, welcher Stichtag für Dein Produkt relevant ist und welche nächsten Schritte Du im QMS und in der TecDoc einplanen musst.
Ab wann gilt die UDI-Kennzeichnung?
Die verpflichtende UDI – Kennzeichnung (Artikel 27 Absatz 4 MDR) ist von 2 Faktoren abhängig. Entscheidend hierbei ist die Klasse des Medizinproduktes sowie, wo die UDI Kennzeichnung angebracht wird.
Da der Geltungsbeginn in der MDR leider schwer zu finden ist (Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe g & f), haben wir eine verständliche Übersicht für Sie erstellt.
Pflichten des Herstellers nach MDR, Artikel 27
Das in Anhang VI Teil C beschriebene System zur eindeutigen Produktidentifikation (im Folgenden „UDI-System“ — Unique Device Identification system) ermöglicht die Identifizierung und erleichtert die Rückverfolgung von
Produkten, bei denen es sich nicht um Sonderanfertigungen und Prüfprodukte handelt.
Des Weiteren besagt der Absatz 4: Die UDI-Träger werden auf der Kennzeichnung des Produkts und auf allen höheren Verpackungsebenen
angebracht. Versandcontainer gelten nicht als höhere Verpackungsebene.
Übersicht der UDI-Kennzeichnungsfristen
Verpflichtende UDI - Kennzeichnung auf Etiketten von Produkten:
Gilt für Produkte, bei denen der UDI – Träger auf höheren Verpackungsebenen (auf Zwischen- und Verkaufsverpackungen) angebracht ist:
Implantierbare Produkte sowie Klasse III: 26. Mai 2021
Klasse IIa und Klasse IIb: 26. Mai 2023
Klasse I: 26. Mai 2025
Versandcontainer benötigen keine UDI – Kennzeichnung
Verpflichtende direkte UDI - Kennzeichnung auf wieder verwendbaren Produkten:
Gilt für wieder verwendbare Produkte, bei denen der UDI-Träger auf dem Produkt selbst zu platzieren ist:
Implantierbare Produkte sowie Klasse III: 26. Mai 2023
Klasse IIa und Klasse IIb: 26. Mai: 2025
Klasse I 26. Mai: 2027
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