In der Auslegungshilfe zur Mund-Nase-Bedeckung wird erklärt, welche Formen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig sind:
Welche Formen der Mund-Nasen-Bedeckung sind zulässig? – sog.Alltagsmaske sind ausreichend (Einwegmasken oder (selbstgenähte) Stoffmasken) – Bedeckung von Mund und Nase mit einem Schal oder Tuchzulässig – Falls aus medizinischen oder psychischen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Visiere zwar zulässig sind, jedoch im Sinne der Zielsetzung der MNB nicht als gleichwertige Alternative angesehen werden können. – medizinische Schutzmasken z.B. FFP 2, FFP 3, MNS (OP-Masken) sind nicht erforderlich)
Der Slogan von Rheinland-Pfalz Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist “Ich schütze Dich, Du schützt mich”. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ansteckungsgefahr durch den Virus weiter zu minimieren.
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Ist ein Gesichtsvisier, auch Faceshield genannt, bei der Maskenpflicht in Ihrem Bundesland erlaubt?
Aktualisierung März 2021:
Seit Dezember 2020 sind für den öffentlichen Raum im Wesentlichen nur noch medizinische Masken erlaubt. Sehr eingeschränkt erlaubt, bzw. nicht erlaubt sind Mund-Nase-Bedeckungen, Community Masken, Klarsichtmasken, Gesichtsvisiere.
Gesichtsvisiere oder Schutzbrillen als PSA sind zusammen mit FFP2 im betrieblichen Arbeitsschutz sind bei der Durchführung von Schnelltests in Betrieben vorgeschrieben. Achten Sie bei Visieren auf die korrekte CE Zertifizierung 166 3 S CE. Der Einsatz von nicht CE Konformer Schutzausrüstung (Augenschutz oder Atemschutz) im Betrieb kann Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Achtung Infektionsgefahr über Augen noch unklar:
Da die Übertragung möglicher Coronaviren über das Auge nicht gänzlich ausgeschlossen ist, kann ein Gesichtsvisier bzw. Faceshield in Kombination mit einer textilen Mund Nase Bedeckung getragen werden.
Wollen Sie achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen? Dann zeigen Sie Verantwortung. Tagen Sie ein Gesichtsvisier wo ein Mundschutz nicht vorgeschrieben ist.
Gesichtsvisier schützt viel besser als keine Maske!
Wir meinen: Ein Visier oder Faceshield schützt bequem und ohne Einschränkungen. Es kann in allen Situationen langanhaltend getragen werden. Besonders dort wo eine Maske sinnvoll wäre, aber nicht praktikabel ist:
Schutz vor Tröpfchen in Sprechrichtung
Wirksamen Schutz der Augen
Bewusstsein für „social distancing“
Bewusstein für einen achtsamen Umgang
Gesichtsmimik bleibt sichtbar
desinfizierbar
robust und wiederverwendbar
auf und absetzen ohne Berührung mit kontaminierten Flächen
bequem auch bei langer Tragezeit
Darstellung der Luftströmung im Video
VERGLEICH:
Keine Maske
OP-Maske
Visier
Klarsichtmaske
Klarsichtmaske als Mund Nase Bedeckung
Anders als beim herkömmlichen Gesichtsvisier ist die transparenten Maske nach unten geschlossen. Somit wird der gesamte Mund und Nasenbereich vollständig abgedeckt. Durch die spezielle Krümmung der Sichtscheibe entsteht kein Luftstrom nach unten.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Verordnungen bezüglich einer Mund Nase Bedeckung. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage muss beim Tragen einer Klarsichtmaske der Schutzabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Bis zum 10.12 erfüllte die Klarsichtmaske die Kriterien des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMPG) als Mund Nase Bedeckung.
Aufgrund der Ergebnisse einer aktuell umstrittenen Pilotstudie hat das bayerische Gesundheitsamt seine Deklaration vorerst zurückgezogen. Klarsichtmasken entsprechen wohl demnach den geforderten Anforderungen an Mund Nasen Bedeckungen nicht mehr und sind somit nicht zulässig.
Neben dem Schutz vor Tröpfchen soll nun eine Reduzierung von Aerosolen gewährleistet werden, was anscheinend nur durch eine enganliegende textile Barriere generiert werden kann. Diese Schutzwirkung vor Aerosolen wurde bisher nicht vom Ministerium gefordert. Weder herkömmliche Mund Nase Bedeckungen, noch medizinische Gesichtsmasken bieten bekanntermaßen einen Schutz vor Aerosolen. (Quelle: BfarM )
Maskenpflicht: Gesichtsvisier- Klarsichtmaske in Ihrem Bundesland erlaubt?
Ob ein Faceshield oder eine Klarsichtmaske in Ihrem Bundesland erlaubt ist, zeigt Ihnen die Tabelle:
Stand 11.12.2020 ohne Gewähr
Bundesland
Klarsichtmaske erlaubt (unten geschlossen)
Visiererlaubt
Visier aus medizinischen Gründen erlaubt, falls textile Nasen-Mund Bedeckung Probleme bereitet
Einschränkungen, siehe unten stehender Link
Bayern
ja
x
Baden-Würtemberg
ja
x
Berlin
ja
x
Brandenburg
x
Bremen
ja
x
Hamburg
ja
x
Hessen
ja
x
Mecklenburg-Vorpommern
ja
x
Niedersachsen
ja
x
Nordrhein-Westfalen
ja
x
Rheinland-Pfalz
ja
x
Saarland
ja
x
Sachsen
ja
x
Sachsen-Anhalt
x
Schleswig-Holstein
ja
x
Thüringen
x
Übersicht: Regelungen der Bundesländer zum Tragen von Gesichtsvisier und Klarsichtmaske
Wo ist ein Faceshield und/oder eine Klarsichtmaske erlaubt?Zur Vereinfachung haben wir die Links zusammengetragen:
Bayern Häufige Fragen zum Coronavirus Quelle: Gesundheitsministerium Bayern
Baden-Württemberg Abschnitt: Fragen und Antworten zur Maskenpflicht Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg
Berlin FAQs zum Coronavirus Quelle: Landesregierung Berlin
Brandenburg FAQs zum Coronavirus Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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