Maskenpflicht: Visier (Gesichtsvisier) in Rheinland-Pfalz erlaubt?


Stand 25. Mai 2020 Rheinland Pfalz: Visier erlaubt?

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz erklärt auf ihrer Webseite Ihre Bestimmungen zur “Maskenpflicht” Quelle: https://corona.rlp.de/de/service/maskenpflicht/

In der Auslegungshilfe zur Mund-Nase-Bedeckung wird erklärt, welche Formen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig sind:

Welche Formen der Mund-Nasen-Bedeckung sind zulässig?
– sog.Alltagsmaske sind ausreichend (Einwegmasken oder (selbstgenähte) Stoffmasken)
– Bedeckung von Mund und Nase mit einem Schal oder Tuchzulässig
– Falls aus medizinischen oder psychischen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Visiere zwar zulässig sind, jedoch im Sinne der Zielsetzung der MNB nicht als gleichwertige Alternative angesehen werden können.
– medizinische Schutzmasken z.B. FFP 2, FFP 3, MNS (OP-Masken) sind nicht erforderlich)

Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/200427_Mund_Nasen_Bedeckung_Auslegungshilfe.pdf

Der Slogan von Rheinland-Pfalz Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist “Ich schütze Dich, Du schützt mich”. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ansteckungsgefahr durch den Virus weiter zu minimieren.

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