Ist ein Gesichtsvisier, auch Faceshield genannt, bei der Maskenpflicht in Ihrem Bundesland erlaubt?
Aktualisierung März 2021:
Seit Dezember 2020 sind für den öffentlichen Raum im Wesentlichen nur noch medizinische Masken erlaubt. Sehr eingeschränkt erlaubt, bzw. nicht erlaubt sind Mund-Nase-Bedeckungen, Community Masken, Klarsichtmasken, Gesichtsvisiere.
Gesichtsvisiere oder Schutzbrillen als PSA sind zusammen mit FFP2 im betrieblichen Arbeitsschutz sind bei der Durchführung von Schnelltests in Betrieben vorgeschrieben. Achten Sie bei Visieren auf die korrekte CE Zertifizierung 166 3 S CE. Der Einsatz von nicht CE Konformer Schutzausrüstung (Augenschutz oder Atemschutz) im Betrieb kann Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Achtung Infektionsgefahr über Augen noch unklar:
Da die Übertragung möglicher Coronaviren über das Auge nicht gänzlich ausgeschlossen ist, kann ein Gesichtsvisier bzw. Faceshield in Kombination mit einer textilen Mund Nase Bedeckung getragen werden.
Wollen Sie achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen? Dann zeigen Sie Verantwortung. Tagen Sie ein Gesichtsvisier wo ein Mundschutz nicht vorgeschrieben ist.
Gesichtsvisier schützt viel besser als keine Maske!
Wir meinen: Ein Visier oder Faceshield schützt bequem und ohne Einschränkungen. Es kann in allen Situationen langanhaltend getragen werden. Besonders dort wo eine Maske sinnvoll wäre, aber nicht praktikabel ist:
Schutz vor Tröpfchen in Sprechrichtung
Wirksamen Schutz der Augen
Bewusstsein für „social distancing“
Bewusstein für einen achtsamen Umgang
Gesichtsmimik bleibt sichtbar
desinfizierbar
robust und wiederverwendbar
auf und absetzen ohne Berührung mit kontaminierten Flächen
bequem auch bei langer Tragezeit
Darstellung der Luftströmung im Video
VERGLEICH:
Keine Maske
OP-Maske
Visier
Klarsichtmaske
Klarsichtmaske als Mund Nase Bedeckung
Anders als beim herkömmlichen Gesichtsvisier ist die transparenten Maske nach unten geschlossen. Somit wird der gesamte Mund und Nasenbereich vollständig abgedeckt. Durch die spezielle Krümmung der Sichtscheibe entsteht kein Luftstrom nach unten.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Verordnungen bezüglich einer Mund Nase Bedeckung. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage muss beim Tragen einer Klarsichtmaske der Schutzabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Bis zum 10.12 erfüllte die Klarsichtmaske die Kriterien des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMPG) als Mund Nase Bedeckung.
Aufgrund der Ergebnisse einer aktuell umstrittenen Pilotstudie hat das bayerische Gesundheitsamt seine Deklaration vorerst zurückgezogen. Klarsichtmasken entsprechen wohl demnach den geforderten Anforderungen an Mund Nasen Bedeckungen nicht mehr und sind somit nicht zulässig.
Neben dem Schutz vor Tröpfchen soll nun eine Reduzierung von Aerosolen gewährleistet werden, was anscheinend nur durch eine enganliegende textile Barriere generiert werden kann. Diese Schutzwirkung vor Aerosolen wurde bisher nicht vom Ministerium gefordert. Weder herkömmliche Mund Nase Bedeckungen, noch medizinische Gesichtsmasken bieten bekanntermaßen einen Schutz vor Aerosolen. (Quelle: BfarM )
Maskenpflicht: Gesichtsvisier- Klarsichtmaske in Ihrem Bundesland erlaubt?
Ob ein Faceshield oder eine Klarsichtmaske in Ihrem Bundesland erlaubt ist, zeigt Ihnen die Tabelle:
Stand 11.12.2020 ohne Gewähr
Bundesland
Klarsichtmaske erlaubt (unten geschlossen)
Visiererlaubt
Visier aus medizinischen Gründen erlaubt, falls textile Nasen-Mund Bedeckung Probleme bereitet
Einschränkungen, siehe unten stehender Link
Bayern
ja
x
Baden-Würtemberg
ja
x
Berlin
ja
x
Brandenburg
x
Bremen
ja
x
Hamburg
ja
x
Hessen
ja
x
Mecklenburg-Vorpommern
ja
x
Niedersachsen
ja
x
Nordrhein-Westfalen
ja
x
Rheinland-Pfalz
ja
x
Saarland
ja
x
Sachsen
ja
x
Sachsen-Anhalt
x
Schleswig-Holstein
ja
x
Thüringen
x
Übersicht: Regelungen der Bundesländer zum Tragen von Gesichtsvisier und Klarsichtmaske
Wo ist ein Faceshield und/oder eine Klarsichtmaske erlaubt?Zur Vereinfachung haben wir die Links zusammengetragen:
Bayern Häufige Fragen zum Coronavirus Quelle: Gesundheitsministerium Bayern
Baden-Württemberg Abschnitt: Fragen und Antworten zur Maskenpflicht Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg
Berlin FAQs zum Coronavirus Quelle: Landesregierung Berlin
Brandenburg FAQs zum Coronavirus Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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CE zertifiziert für den Einsatz im betrieblichen Arbeitsschutz – hergestellt in Deutschland
mit 3 Tauschscheiben für verschiedene Anwendungen (XL – Stabil – leicht)
Einfach zu desinfizieren
Visier kann leicht getauscht werden
Hoher Tragekomfort
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Die nachfolgende Zusammenstellung stellt keine Rechtsberatung dar. Es ist der Stand der Informationen, wie ich sie für uns selbst und zur Information der Mitarbeiter zusammengestellt habe. Die Informationen basieren im wesentlichen auf den FAQs der vbw Bayern. Gerne hier auch im Original nachlesen. Vermerk (vbw-bayern.de)
Welche Corona-Tests sollten angeboten werden?
Betriebe sollen ihren Beschäftigten Selbsttests, und, wo dies möglich ist, Schnelltests anbieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Die Test-Frequenz und die Zielgruppe können Unternehmen selbst festlegen. Die Unternehmen stellen die Tests zur Verfügung und bezahlen diese auch.
Können auch andere Tests als Selbsttests angeboten werden?
Der Aufruf der Arbeitgeber zielt insbesondere auf ein Angebot von Selbsttests, und, wo möglich, auch PoC-Antigen-Schnelltests ab.
Muss das Testungsangebot im Betrieb selbst umgesetzt werden oder könnten für die Testung selbst auch externe Stellen außerhalb des Betriebes beauftragt werden?
Selbsttests werden, wie der Name sagt, von den Mitarbeitern an sich selbst angewendet. Eine Beauftragung von externen Stellen ist hier nicht notwendig. Mit der Durchführung von Schnelltests können selbstverständlich auch externe Stellen beauftragt werden.
Antigen-Selbsttests oder einfach nur Selbsttests beruhen auf dem gleichen Prinzip wie PoC-Antigen-Schnelltests. Bei Antigen-Selbsttests sind Probenentnahme und -auswertung leichter, wodurch sie für die Eigenanwendung durch Laien geeignet sind. Sie sind durch eine entsprechende CE-Kennzeichnung gekennzeichnet.
PoC-Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 reagieren auf ein spezifisches Eiweiß-Fragment des Virus. Zur Gewinnung des notwendigen Probenmaterials wird in der Regel ein Nasen- oder Rachenabstrich durch geeignetes, geschultes Personal durchgeführt. Schnelltests sind jedoch nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test.
PCR-Tests weisen anhand von genetischem Virus-Material in der Probe den SARS-CoV-2-Erreger nach, sind am zuverlässigsten und gelten als der „Goldstandard“. Dabei macht medizinisches Personal einen Nasen- oder Rachen-Abstrich. Die Auswertung des PCR-Tests erfolgt durch ein Labor, was in der Regel etwa 24 Stunden jedoch bis zu 48 Stunden (inklusive Transport) dauern kann.
Müssen negativ Getestete die erforderlichen Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb einhalten?
Ja. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen auch bei negativen Testergebnissen darauf achten, dass die erforderlichen Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb (z. B. nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel) weiterhin umgesetzt werden.
Bedeutet ein negativer Test in jedem Fall, dass man keine Corona-Infektion in sich trägt?
Nein, ganz ausschließen kann man eine SARS-CoV-2-Infektion trotz negativem Testergebnis nicht. Mögliche Gründe können sein:
– Nach aktuellen Erkenntnissen kann eine Person mit SARS-CoV-2 infiziert sein, sich jedoch in
einem so frühen Stadium der Infektion befinden, dass das Virus noch nicht nachweisbar ist.
– Der verwendete Test hat das Virus nicht erkannt.
– Anwendungsfehler (z. B. Abstrich wurde nicht richtig genommen).
– Antigen-Tests springen erst bei größeren Virusmengen an.
Wie und gegenüber wem soll belegt werden, dass der Arbeitgeber Tests anbietet?
Unterbreitet der Arbeitgeber ein Testangebot, sollte dies auf dem üblichen Weg einer betrieblichen Bekanntmachung stattfinden. Mitarbeiter im Home Office müssen ebenso erreicht werden.
Kann der Arbeitgeber verpflichtende Testungen anordnen?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Tests in den meisten Fällen nicht verpflichtend anordnen. Es kann aber Situationen geben, in denen Tests angeordnet werden können.
Schließen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zu Testungen ab, kann es sich anbieten, in dieser Vereinbarung auch die konkrete Durchführung und den Umgang mit positiven Testergebnissen sowie den Datenschutz zu regeln.
Darf der Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb ohne Test verwehren?
Hat der Arbeitgeber rechtmäßig verpflichtende Tests angeordnet, kann er Arbeitnehmern, die den Test verweigern, den Zugang zum Betrieb verwehren. Ohne ein negatives Testergebnis bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß an. Der Arbeitgeber muss das nicht ordnungsgemäße Angebot nicht annehmen und er gerät durch Ablehnung dieses Angebots auch nicht an Annahmeverzug. Die Vergütungspflicht entfällt.
Handelt es sich bei der für einen Test aufgewendeten Zeit um Arbeitszeit?
Es handelt sich im Fall von Testangeboten um freiwillige Tests. Nach der sogenannten Beanspruchungstheorie handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Soweit die Testung auf Wunsch oder auf Bitte des Arbeitgebers erfolgt – insbesondere, soweit sie als Zugangsvoraussetzung zum Betrieb angesehen wird, wird es sich um einen Teil der zu vergütenden Arbeitszeit handeln. Ist die Testung dem gegenüber als reines Angebot zu verstehen, erfolgt sie außerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Erfolgt die Testung aufgrund einer Betriebsvereinbarung, sollte diese Frage mit geklärt werden.
Informationen zum Testpersonal
Soweit „geschultes Personal“ für die Tests erforderlich ist: Welche Anforderungen muss das Personal erfüllen und wie kann es geschult werden?
Selbsttest
Bei Selbsttests gibt es keine besonderen formalen Anforderungen an den Endanwender.
Qualifikationsvoraussetzungen bei PoC-Antigen-Schnelltests
Zu den Qualifikationsvoraussetzungen des mit der Test-Durchführung beauftragten Personals gibt es bisher keine eindeutigen und verbindlichen Vorgaben. Bisher wurde der Personenkreis lediglich durch den Begriff medizinisches Fachpersonal eingegrenzt, dem auch Pflegefachpersonal zuzurechnen ist.
Zusätzlich ist es möglich, dass die Tests nicht nur durch medizinisches Personal, sondern auch durch „geeignetes geschultes“ Personal durchgeführt werden kann.
Nach der Empfehlung des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) muss die Probenahme durch eine Person ohne nachgewiesene Fachkunde durch eine fachkundige Person beaufsichtigt werden. Auf diese Weise ist es möglich, dass auch weitere Gruppen unter der Voraussetzung einer vorherigen Schulung testen können – etwa im Betrieb Beschäftigte.
PCR-Test
PCR-Tests erfolgen nur durch medizinisches Personal und Labore.
Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind bei der Durchführung von Tests zu beachten?
Selbsttests
Selbsttests werden von Beschäftigten unter Berücksichtigung der Herstellerangaben selbst durchgeführt. Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben zu Arbeitsschutzmaßnahmen.
Bei der Probenahme und bei diagnostischen Tätigkeiten sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich, weil die nötigen Abstände zwischen Probenehmenden und Beschäftigten nicht eingehalten werden.
Es sind für Probenehmende folgende Maßnahmen erforderlich, um das Risiko durch Übertragungen über Tröpfchen und Aerosole möglichst gering zu halten.
Selbsttests werden grundsätzlich durch den Anwender selbst durchgeführt.
Lässt der Arbeitgeber Schnelltests durch eigene Beschäftigte durchführen, die eigens dafür geschult wurden, kann es in Einzelfällen zu einer Haftung kommen. Voraussetzung ist, dass den Arbeitgeber ein Verschuldensvorwurf trifft. Wenn der Arbeitgeber eigenes Personal beauftragt, die Tests also durch nicht medizinisches Fachpersonal durchführen lässt, muss er diese sorgfältig schulen und einweisen. Insofern trifft den Arbeitgeber nur eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Diesen Pflichten kommt der Arbeitgeber durch sorgfältige Auswahl der Personen und ordnungsgemäße Schulung nach.
Tipp: Die Schulungen von eigenen Beschäftigten sollten zu Nachweiszwecken dokumentiert werden.
Tipp: Testpersonal mit zertifizierter PSA ausstatten. ( FFP2-Masken, Visier EN 166 3 S CE , Handschuhe )
Positive Testergebnisse: Umgang und Meldepflichten
Wie ist der Umgang mit positiv getesteten Beschäftigten?
Positiv getestete Beschäftigte müssen sich sofort in Selbstisolation begeben und das Schnelltestergebnis mit einem PCR-Test bestätigen.
Zwar besteht keine eigens dafür geregelte Vorschrift, z. B. im IfSG, aber aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Arbeitgeber gegenüber gilt dasselbe auch für die Mitarbeiter, die ein positives Selbsttestergebnis erhalten.
Arbeitgeber können die positiv getesteten Arbeitnehmer daher von der Präsenzpflicht auch einseitig entbinden und – wenn möglich – bis zu einem negativen PCR-Testergebnis Homeoffice anordnen. Ist die Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus nicht möglich, besteht ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG.
Nach der Anpassung des IfSG im EpiLage-Fortgeltungsgesetz besteht ein Anspruch auf Entschädigung auch bei vorsorglicher Absonderung.
Die Beschlussempfehlung zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz sieht eine Änderung des § 56 Abs 1 IfSG vor, nach der eine Entschädigung auch an Personen gewährt werden kann, wenn diese sich bereits vor Anordnung einer Absonderung vorsorglich absondert oder vorsorglich bestimmte berufliche Tätigkeiten ganz oder teilweise nicht ausgeübt haben und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, wenn eine Anordnung der Absonderung bereits zum Zeitpunkt der vorsorglichen Absonderung oder der vorsorglichen Nichtausübung beruflicher Tätigkeiten hätte erlassen werden können.
Positives Selbsttestergebnis: Wie ist der Umgang mit Beschäftigten, die Kontaktpersonen sind?
Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigen-Selbsttest stellt nach Aussage des RKI zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion dar. Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden RT-PCR-Test sowie die ärztliche Beurteilung gestellt (vgl. RKI, Epidemiologisches Bulletin, S. 5). Bis zur Bestätigung des Selbsttests können Kollegen nur „Kontaktpersonen“ zu Verdachtsfällen sein. Sofern diese Kollegen/Kontaktpersonen keine Symptome aufweisen, sind bis zur Bestätigung des Selbsttests keine Maßnahmen durch den Arbeitgeber vorzunehmen.
Nach unserer Auffassung sind die Fälle entsprechend dem Fall „Kontakt zu einer Kontaktperson“ zu behandeln. Der Kontakt zu einer Kontaktperson reicht nicht ohne weiteres zur Annahme einer konkreten Infektionsgefahr aus. Hierfür sprechen auch die Erwägungen des RKI, wonach Kontaktpersonen von Kontaktpersonen nicht in Quarantäne müssen.1 Sofern das betrieblich möglich ist, sollte die Arbeitsleistung von zu Hause aus erbracht werden.
Muss ein positives Testergebnis gemeldet werden? Wer muss an wen melden?
Bei einem Selbsttests ist die Meldung eines positiven Testergebnisses an das Gesundheitsamt nicht gesetzlich vorgesehen. Aus unserer Sicht macht es aber Sinn, den Beschäftigten bei Ausgabe des Selbsttests darauf hinzuweisen, dass dieser ein positives Testergebnis an das Gesundheitsamt melden sollte.
Bei den Schnelltests existieren gesetzliche Regelungen zur Meldung positiver Testergebnisse an das Gesundheitsamt. Verpflichtet zur Meldung ist grundsätzlich das Personal, das den Test abnimmt:
Führt ein (Betriebs-/Werks-) Arzt einen Corona-Schnelltest durch, ist er nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m § 9 IfSG verpflichtet, das positive Testergebnis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Erstreckung dieser Meldepflicht auch auf nichtärztliches Personal ist in der Beschlussempfehlung zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz durch Ergänzung von § 8 Abs. 1 Nr. IfSG vorgesehen.
Ein positives Schnelltestergebnis muss durch einen PCR-Test verifiziert werden. Dieser wird nach der Meldung vom Gesundheitsamt veranlasst.
Eine Meldepflicht des positiven Corona-Testergebnisses besteht für die testende Person auch gegenüber dem Arbeitgeber. Nach unserer Auffassung ergibt sich diese Meldepflicht aus einer analogen Anwendung des § 8 IfSG. Schutzzweck der Meldung nach § 8 IfSG ist die Nachverfolgung der Ansteckung und die Verhinderung weiterer Ansteckungen. Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, seine Belegschaft und die betrieblichen Interessen durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Sowohl bei der Durchführung des Schnelltests als auch des Selbsttests besteht die Pflicht des Arbeitnehmers, ein positives Ergebnis an den Arbeitgeber zu melden. Diese Pflicht ergibt sich aus der nebenvertraglichen Rücksichtnahmepflicht. Dazu gehört auch die Vermeidung von Gesundheitsgefahren der Kollegen.
Besteht ein Fragerecht des Arbeitgebers?
Es handelt sich bei Covid-19 um eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 7 Abs. 1 Nr. 44a). Der Arbeitgeber ist berechtigt, seine Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme im Betrieb zu fragen, ob sie das Testangebot wahrgenommen haben. Hat ein Arbeitnehmer teilgenommen, darf der Arbeitgeber weiter fragen, ob das Testergebnis positiv ausgefallen ist. Dieses Recht ergibt sich aus der nebenvertraglichen Rücksichtnahmepflicht. Dazu gehört auch die Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Arbeitgeber müssen in die Lage versetzt werden, ihren gegenüber allen Beschäftigten bestehenden Schutzpflichten nachzukommen. Somit stellt der Arbeitsvertrag eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dar. Die Mitarbeiter müssten zuvor über die Weitergabe ihrer Daten und somit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.
Sind die Meldepflichten mit dem Datenschutz vereinbar?
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Beschäftigten durch die Weitergabe des Testergebnisses durch die testenden Personen an die Gesundheitsbehörde sowie an den Arbeitgeber ist mit Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar. Die
Weitergabe des Testergebnisses durch die testende Person an das Gesundheitsamt ist zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht nach § 8 IfSG.
Eine Weitergabe eines positiven Testergebnisses durch die testende Person an den Arbeitgeber kann nach unserer Auffassung auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. d) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. h) DS-GVO gestützt werden. Die Weitergabe des Testergebnisses an den Arbeitgeber ist zum Zweck der Gesundheitsvorsorge und zum Schutz lebenswichtiger Interessen der Belegschaft erforderlich.
Durch die Abnahme des Schnelltests und die Weitergabe des Testergebnisses an Gesundheitsamt und Arbeitgeber werden personenbezogene Daten des Beschäftigten verarbeitet. Die betroffenen Beschäftigten sind daher spätestens im Zeitpunkt der Datenerhebung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 13 DS-GVO).
Bis zum 10.12 erfüllte die Klarsichtmaske die Kriterien des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMPG) als Mund Nase Bedeckung.
Aufgrund der Ergebnisse einer aktuell umstrittenen Pilotstudie hat das bayerische Gesundheitsamt seine Deklaration vorerst zurückgezogen. Klarsichtmasken entsprechen wohl demnach den geforderten Anforderungen an Mund Nasen Bedeckungen nicht mehr und sind somit nicht zulässig.
Neben dem Schutz vor Tröpfchen soll nun eine Reduzierung von Aerosolen gewährleistet werden, was anscheinend nur durch eine enganliegende textile Barriere generiert werden kann. Diese Schutzwirkung vor Aerosolen wurde bisher nicht vom Ministerium gefordert. Weder herkömmliche Mund Nase Bedeckungen, noch medizinische Gesichtsmasken bieten bekanntermaßen einen Schutz vor Aerosolen. (Quelle: BfarM )
Update 11.12.20: FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Maskenpflicht in Bayern
Screenshot der FAQs des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Kriterien Klarsichtmaske Mund-Nase Bedeckung:
deckt den Mund- und Nasenbereich vollständig ab
leitet die Ausatemluft und deren Luftstrom um- bzw. ab
reduziert bzw. entschleunigt die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten und Niesen.
Kein Luftstrom nach vorne
Kein Luftstrom nach unten
Darstellung der Luftströmung im Video
Keine Maske, OP-Maske, Visier, Klarsichtmaske im Vergleichstest
Wirkungsweise transparente Maske
Anders als beim herkömmlichen Gesichtsvisier ist die transparenten Maske nach unten geschlossen. Somit wird der gesamte Mund und Nasenbereich vollständig abgedeckt. Durch die spezielle Krümmung der Sichtscheibe entsteht kein Luftstrom nach unten.
Die transparente Mund Nasen Bedeckung können sie hier kaufen:
Klarsichtmaske – Mund-Nase-Bedeckung
Klarsichtmaske in Absoluter Premiumqualität für lange Tragedauer!
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leitet die Ausatemluft und deren Luftstrom um- bzw. ab
reduziert bzw. entschleunigt die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten und Niesen.
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Die Gießener Wissenschaftler haben die Ausbreitung von Aerosolen mit Maske oder Face Shield mithilfe der Methode der numerischen Strömungsmechanik untersucht. Diese Simulation haben sie mit einem Laserbeuger überprüft, der die Verteilung von Partikeln in einem flüssigen oder gasförmigen Medium misst. Simuliert wurde ein einmaliges Niesen an einem Standard-Büroarbeitsplatz mit einem Monitor, der das Strömungsverhalten beeinflusst.
KEIN SCHUTZ Ausbreitung Aerosol – Simulation der der THM Gießen
Alltagsmaske: Ausbreitung des Aerosols – Simulation der der THM Gießen
Face Shield: Ausbreitung des Aerosols – Simulation der der THM Gießen
Faceshield und Maske – Simulation der der THM Gießen
Die Simulation der Ausbreitung der Aerosole ohne Maske zeigt, dass die Aerosolwolke sich innerhalb einer Sekunde mehr als zweieinhalb Meter in Niesrichtung ausbreitet. Sie kann sich maximal bis zu acht Meter weit reichen.
Baumwollmaske verhindert die Ausbreitung der Aerosole über eineinhalb Meter hinaus und reduziert die Ausbreitungsgeschwindigkeit
Eine Baumwollmaske verhindert die Ausbreitung der Aerosole über eineinhalb Meter hinaus, reduziert die Ausbreitungsgeschwindigkeit und führt dazu, dass die Partikel schnell absinken. Sie ist ein effektiver Schutz, wenn man die üblichen Abstandsregeln einhält. FFP-Masken, die auch den Träger schützen und eine höhere Dichte besitzen, haben ebenfalls eine gute Wirkung. Durch den hohen Druck auf die Maske während des Niesens entweicht allerdings ein Teil der Aerosole nach oben.
Gesichtsvisiere (Face Shields) sind eine Alternative zu Masken. Sie lenken, so die Untersuchung, das Aerosol vor allem nach unten und seitlich nach hinten ab. Bei einem Abstand von mehr als eineinhalb Metern bieten sie einen guten Schutz. Da ein Visier in vielen Situationen getragen werden kann, wo eine Maske Probleme macht:
Schutz vor Tröpfchen in Sprechrichtung
Wirksamen Schutz der Augen
Bewusstsein für „social distancing“
Bewusstein für einen achtsamen Umgang
Gesichtsmimik bleibt sichtbar
desinfizierbar
robust und wiederverwendbar
auf und absetzen ohne Berührung mit kontaminierten Flächen
bequem auch bei langer Tragezeit
Raolino: Nutzer von Faceshields in Betreuungssituationen ohne Maskenpflicht :”warum in solchen Situationen auf Schutz verzichten ?”
Bester Schutz auf kurze Distanz: Visier und Maske
Am besten schneidet die Kombination aus Gesichtsvisier und Baumwollmaske ab. Allerdings, so schränken die beiden Projektleiter ein, sei das die für den Träger anstrengendste Variante und über einen längeren Zeitraum niemandem zuzumuten.
Dennoch: Wo ein Schulungsbetrieb aufrechterhalten werden muss, wie bei der Ausbildung der Notfallsanitäter findet auch diese Lösung Anwendung. Ein Interview zum Einsatz lesen Sie hier.
Gesichtsvisiere kaufen?
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Face Shield CE
Egal ob Sie das Face Shield CE Schutzvisier im Büro, beim Einkaufen oder im professionellen medizinischen Sektor einsetzen möchten – das in Deutschland entwickelte Gesichtsschutz-Visier bietet Ihnen maximal Sicherheit mit einem extrem hohen Tragekomfort. Die hochwertigen Komponenten machen das Face S…
Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20
Im praktischen Unterricht schlüpfen die Schüler in die Rolle eines Rettungsteams mit Maske und Faceshield. Diese Übungen unter realitätsnahen Bedingungen erfolgen wie im echten Einsatz auch, nur mit Maske und Gesichtsvisier. Die Visiere hierzu spenden die Nürnberger Medizintechnikberater von ipp. Dr. Klügl. Wie die Visiere verwendet werden, erklärt Helmut Deinzer, Leiter des Bildungszentrums des Bayrischen Roten Kreuzes im Gespräch mit Dr. Volker Klügl.
Dr. Volker Klügl: Sehr geehrter Herr Deinzer, Sie setzen im BRK Bildungszentrum unsere Gesichtsvisiere ein. Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Wir, das Bayrische Rote Kreuz benötigen für weitere Klassen und Fortbildungen noch Visiere.
Helmut Deinzer, Leiter BRK-Bildungszentrum nutzt die ipp-Faceshields im Unterricht
Herr Helmut Deinzer: Wir haben im Rahmen Ihrer Spende von 500 Bausätzen an der BRK KV Nürnberg einen Anteil von 200 Visieren für unser Bildungszentrum erhalten. Die Visiere sind seit 27.04.20 im Einsatz. Die Verwendung soll nun erweitert werden.
Klügl: Es freut uns, dass unsere Spende genutzt wird und die Sicherheit des BRK erhöht. Ursprünglich waren die Visiere ja als Ergänzung zur FFP2 Maske im Einsatz der Rettungssanitäter gedacht. Wie verwenden Sie die Visiere aktuell im Bildungszentrum?
Deinzer: Wir haben Sie für unsere Schüler*innen in der Berufsfachschule für Notfallsanitäter sowie für unsere Mitarbeiter*innen in der Breitenausbildung in Erster Hilfe genutzt. Wir benötigen aber für weitere Klassen und Fortbildungen noch Visiere.
Wie dürfen wir uns Unterricht mit Masken und Faceshields vorstellen?
Dr. Volker Klügl vor einer frühen Konstruktionsskizze des Visiers
Klügl: Wie dürfen wir uns die Nutzung bei den verschiedenen Gruppen vorstellen? Wie und in welchen Situationen verwenden die Schüler*innen in der Berufsfachschule für Notfallsanitäter die Visiere?
Deinzer: Unser Hygienekonzept sieht die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckung, Visier und sog. OP-Masken für die Schüler*innen in folgenden Situationen vor:
Vor der Schule, auf dem Weg ins Klassenzimmer und auf allen Laufwegen gilt die übliche Verpflichtung zum Tragen von Mund- und Nasen-Bedeckungen. Während des theoretischen Unterrichtes sitzen die Schüler*innen in einem Abstand von 1,5 m voneinander entfernt und brauchen daher keine Masken zu tragen. Diese Hygienevorgaben entsprechen dem, was in anderen Bereichen, wie z. B. beim Einkauf oder in der Gastronomie vorgegeben ist.
Im praktischen Unterricht müssen die Schüler*innen in die Rolle eines Rettungsteams schlüpfen um unter realen Bedingungen mit Maske und Gesichtsvisier einen „Patienten“ versorgen
BRK-Schüler mit Maske und Faceshields – mit Sicherheit ein Vorbild
Im praktischen Unterricht müssen die Schüler*innen in die Rolle eines Rettungsteams schlüpfen und unter realitätsnahen Bedingungen einen „Patienten“ versorgen. Hier ist es nicht immer möglich, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Deshalb gelten hier erhöhte Schutzvorschriften: Statt menschlicher Darsteller greifen wir hier im Regelfall auf Simulationsphantome zurück. Die beiden Schüler*innen, die das Rettungsteam bilden müssen hier durchgehend eine enganliegende OP-Maske tragen. Außerdem haben alle Schüler*innen von uns ein persönliches Gesichtsvisier erhalten, das sie zusätzlich verwenden können und das einen erhöhten Schutz vor der Verbreitung von Viren über die Ausatemluft bietet.
Für die Demonstration praktischer Übungen steht den Dozenten ein Gesichtsvisier zur Verfügung.
Klügl: Verwenden auch die Dozenten die Visiere?
Im praktischen Unterricht lassen sich Abstandsregeln zwischen Ausbilder und Schülern nicht einhalten – Maske und Faceshield sind dann notwendig
Deinzer: Auch unsere Lehrkräfte haben ein persönliches Visier erhalten, das sie dann verwenden, wenn sie z. B. eine praktische Maßnahme erklären und sich zu diesem Zweck den Schüler*innen nähern müssen. Für die allgemeine Unterrichtstätigkeit haben wir auf dem Lehrerpult Plexiglaswände aufgestellt, da das Visier die Stimme doch etwas abdämpft und sich für einen durchgehenden Unterricht in einer ganzen Klasse weniger eignet.
Klügl: Können Sie noch kurz den Einsatz in der Breitenausbildung in Erster Hilfe beschreiben?
Deinzer: In der Breitenausbildung ist der Einsatz analog wie in der Berufsfachschule: Während des Unterrichts sitzen die Ausbilder hinter einer Plexiglaswand, für die Demonstration praktischer Übungen steht ihnen ein Gesichtsvisier zur Verfügung.
Klügl: Haben Sie auch Visiere anderer Hersteller im Einsatz. Wie schlägt sich unser Visier hinsichtlich Tragedauer und Komfort?
Deinzer: Wir verwenden keine anderweitigen Visiere. Der Tragekomfort ist an sich gut, manche Kollegen merken jedoch an, dass es bei längerem Tragen ein starkes Druckempfinden gibt. Während bewegungsintensiver praktischer Übungen kommt es immer wieder vor, dass die Visiere stark beschlagen und die Sicht behindern, aber das liegt in der Natur der Sache.
Konstruktive Überlegungen bei ipp zur Verbesserung des Tragekomforts der Visiere
Klügl: Zum Schluss noch: Welche Verbesserung würden Sie sich wünschen?
Deinzer: Es wäre gut, wenn man den Spannungszustand des Gummis verändern könnte, denn je nach Kopfform sitzt er bei vielen Trägern ziemlich straff und verstärkt so das Druckgefühl.
Klügl: Danke für diese Rückmeldung, bei unserem aktuellen Visier haben wir das schon verbessert und liefern immer auch längerere Gummis mit aus. Wir freuen uns, dass wir die Arbeit des BRK unterstützen können.
Sie können unsere Gesichtsvisiere direkt hier kaufen:
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Wer noch kein bequemes und langlebiges Gesichtsschild oder Gesichtsvisier hat, kann sich gerne unsere Produkte ansehen. Besonders in der heißen Jahreszeit ist ein Gesichtsvisier angenehmer als eine Maske zu tragen.
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Wir meinen: Ein Visier oder Faceshield schützt bequem und ohne Einschränkungen. Es kann in allen Situationen langanhaltend getragen werden. Auch als Ergänzung zur Maske, wie bei der Notfallsanitäter Ausbildung, oder dort wo eine Maske sinnvoll wäre, aber nicht praktikabel ist:
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Haben Sie beim Atmen durch eine Mund-Nasen-Bedeckung ein unangenehmes Gefühl und empfinden Sie das Atmen durch die Maske ungewohnt oder anstrengend? Haben Sie haben zudem Atemprobleme mit Maske? Verursacht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Ihnen beispielsweise Kopfschmerzen, Schwindel, Hautrötungen oder sogar Panik und Krampfanfälle? Sie suchen nach einer Alternative für eine textile Maske?
Laut Edwin Bölke, Oberarzt an der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie des Universitätsklinikums Düsseldorf, bestehe bei Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen bei starker körperlicher Anstrengung die Gefahr, eine Hyperkapnie zu entwickeln. Das CO2 könnte nicht mehr richtig abgeatmet werden und würde sich im Blut anreichern, was zu zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. (Quelle aerzteblatt.de: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112344/Nicht-fuer-jeden-ist-das-Tragen-einer-Maske-unbedenklich)
Atemprobleme mit Maske können daher bei gesundheitlich beeinträchtigten Personen schnell ausgelöst werden. Aus diesem Grund sind in einigen Bundesländern Personen, die aufgrund dieser Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, einen MNS zu tragen und dies entsprechend durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, von der Maskenpflicht befreit.
In solchen Fällen können sich die Personen aber dennoch mit Gesichtsvisieren als Alternative vor Flüssigkeitsspritzern und Tröpfchen schützen.
Gesichtsvisier
Vorteile der Gesichtsvisiere sind:
Die Kommunikation mit Gesichtsvisieren ist einfacher (vor allem nonverbale Kommunikation)
Atmung fällt leichter
Kann schneller und leichter desinfiziert werden
Kann gleichzeitig mit weiterer Schutzausrüstung (PSA) getragen werden
Verstellbares Kopfband
Weniger Beschlagen als bei einer Schutzbrille
Unsere Gesichtsvisiere sind individuell anpassbar an alle Kopfgrößen.
Wir produzieren übrigens auch in verschiedenen Farbkombinationen. Auf Anfrage können wir ggf. Gesichtsvisiere in ihren Firmenfarben realisieren. Siehe https://ipp-nbg.de/produkt/gesichtsvisier-kaufen/
Je nach Bundesland gelten derzeit unterschiedliche Regelungen zum Umgang und zur Verwendung von Gesichtsvisieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können unsere Gesichtsvisiere und Klarsichtmasken direkt hier kaufen:
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Sie sind gezwungen, in ihrem Betrieb ein Hygienekonzept aufgrund der Corona-Pandemie zu realisieren und benötigen Lösungen für einen Spuckschutz oder zusätzlichem Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt?
Viele Firmen starten einen Wiederanlauf nach einer langen Zwangspause und müssen nun unter Berücksichtigung von Abstands- und Hygienemaßnahmen ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice holen. Damit dies mit der größtmöglichen Sicherheit in der Pandemie-Zeit durchgeführt werden kann, ist es zwingend erforderlich, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Die körperliche Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern sollte bei der Arbeit immer oberste Priorität haben.
Bedingt durch Corona müssen Hygienevorgaben in Firmen, i.d.R durch das Management der Firma selbst, erfüllen, indem sie ein sicheres Hygienekonzept vorzeigen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) während der gesamten Arbeitszeit ruft bei keinem große Freude hervor. Damit am Arbeitsplatz kein MNS getragen werden muss, werden aufwendige und kostenintensive Spuckschutz-Trennwände für jeden Arbeitsplatz aufgebaut.
Die Alternative: Gesichtsvisier als Spuckschutz
Unsere Alternative sind Gesichtsvisiere. Individuell anpassend an die Kopfgrößen ihrer Mitarbeiter.
Alternative Gesichtsvisier
Ein Gesichtsvisier ist aus durchsichtigem Hart-Material (PET/PMMA) und deckt Mund-Nasen-Augen-Kinnpartie von vorne und jeweils seitlich ab und bietet eine gute Barriere vor Speichel und Nasensekret.
Es bietet also eine optimale Kombination aus Schutz am Arbeitsplatz und freier Sicht.
Binden Sie unsere Gesichtsvisiere in das (Hygiene-)Sicherheitskonzept Ihrer Firma ein und versuchen Sie dadurch den Einschränkungen durch die Corona Pandemie zu trotzen. Besonders für die persönlichen Gespräche bei unvermeidlichem direkten Kontakt unter den Mitarbeitern ein großer Pluspunkt. Ein transparentes Gesichtsvisier bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Mimik zu zeigen, sich akustisch klar auszudrücken und eine Tröpfchenübertragung – natürlich bei Einhaltung der geltenden Sicherheitsabstände – zu verringern. Außerdem fällt eine große Last für die Brillenträger unter ihren Mitarbeitern ab, indem kein ständiges Beschlagen der Brille durch den MNS hervorgerufen wird.
Wir produzieren übrigens auch in verschiedenen Farbkombinationen. Auf Anfrage können wir ggf. Gesichtsvisiere in ihren Firmenfarben realisieren.
Unsere Gesichtsvisiere und Klarsichtmasken können Sie direkt hier kaufen:
Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20
Im Internet bieten derzeit unzählige Firmen die begehrten Gesichtsvisiere an und die Auswahl fällt dadurch nicht leicht. Angeboten werden verschiedene Modelle. Das passende Gesichtsvisier zu finden hängt dabei von den persönlichen Vorlieben jedes Einzelnen ab.
Viele Produkte kommen aus China. Die Preise solcher Visiere sind daher meist sehr günstig, haben Lieferzeiten von mehreren Monaten, hohe Versandkosten und Zollgebühren sind hier keine Seltenheit. Außerdem gibt es viele Fake-Shops, die man auf den ersten Blick schwer erkennen kann. Um nicht auf Fake-Shops hereinzufallen, empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, ob die Produkte tatsächlich rasch versendet werden können und ob der Versand aus Deutschland erfolgt. Bestellungen aus dem Ausland können momentan sehr lange an den Grenzen hängen bleiben.
Bei uns haben Sie die Sicherheit: wir stellen die Gesichtsvisiere in Deutschland her und die Versandvorbereitung dauert in der Regel nur 1-2 Tage.
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Unsere Gesichtsvisiere sind generell so konzipiert, dass sie von Erwachsenen und Kindern gleichermaßen getragen werden können.
Speziell für Kinder bieten wir nun eine Variante an, die ab einem Kopfumfang von 52 cm gut und fest sitzt. Bei Bedarf kann das Band des Visieres auch bis zu einem Kopfumfang von 60 cm erweitert werden.
Dazu wird lediglich das Gummiband individuell an die Kopfgröße angepasst. Dies geht ganz einfach. Ein Video dazu (Gummiband an Kopfgröße anpassen) finden Sie unter: https://ipp-nbg.de/gesichtsvisier-anleitungen
Visier für Schüler und Lehrer
Wann ist der Einsatz eines Kindervisieres sinnvoll?
In allen Bundesländern besteht während des Unterrichtes keine Maskenpflicht. Unbestritten ist auch im Klassenzimmer eine Tröpfchensperre sinnvoll. Allerdings ist man sich auch einig, dass mit Mundschutz ein sinnvoller Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Umstritten ist allerdings ob es Sinnvoll ist im Unterricht dann ganz auf eine Tröpfchensperre zu verzichten. Wir haben hier eine ganz klare Meinung: “Selbstverständlich ist es deutlich besser ein Visier zu tragen als keinen Schutz”
Einige Mediziner sehen ein Visier sogar grundsätzlich mit einem Mundschutz vergleichbar. In Österreich und einigen Bundesländern in Deutschland ist ein Visier einem Mundschutz auch rechtlich gleichgestellt.
Ein Visier im Unterricht und generell an der Schule kann in mehreren Aspekten unterstützen:
Visiere bieten je nach Lehrmeinung einem zum Mundschutz vergleichbarer Selbst und Fremdschutz vor Tröpfchen in Sprechrichtung
Visiere bieten einen wirksamen Selbstschutz der Augenpartie
Visiere können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen, ohne die Gesichtsmimik zu unterdrücken
Visiere sind vor Ort kontrollierbar desinfizierbar
Visiere sind robust und wieder verwendbar
Visiere können ohne Kontakt mit kontaminierten Flächen auf und abgesetzt werden.
Mit einem Verkaufspreis von 8,95 Euro bieten wir das Kindervisier deutlich unter dem Preis eines Erwachsenvisieres an. Wählen Sie bei der Ausführung “Kindervisier”
Wir freuen uns, wenn wir Sie für unser Gesichtsvisier begeistern können.
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In der Auslegungshilfe zur Mund-Nase-Bedeckung wird erklärt, welche Formen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig sind:
Welche Formen der Mund-Nasen-Bedeckung sind zulässig? – sog.Alltagsmaske sind ausreichend (Einwegmasken oder (selbstgenähte) Stoffmasken) – Bedeckung von Mund und Nase mit einem Schal oder Tuchzulässig – Falls aus medizinischen oder psychischen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Visiere zwar zulässig sind, jedoch im Sinne der Zielsetzung der MNB nicht als gleichwertige Alternative angesehen werden können. – medizinische Schutzmasken z.B. FFP 2, FFP 3, MNS (OP-Masken) sind nicht erforderlich)
Der Slogan von Rheinland-Pfalz Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist “Ich schütze Dich, Du schützt mich”. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ansteckungsgefahr durch den Virus weiter zu minimieren.
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Ist ein Gesichtsvisier bei der Maskenpflicht in Niedersachsen erlaubt? Da die offiziellen Stellen immer nur von Nasen-Mund Bedeckungen sprechen, bekommen wir diese Frage immer wieder gestellt.
Jedes Bundesland hat aber seine eigene Bestimmungen, wie und wo eine Nasen-Mund Bedeckung getragen werden soll.
Update Niedersachsen: Leider sind Visiere (z.B. aus Plexiglas) anstatt einer Alltagsmaske in Niedersachsen nicht zulässig.Jedoch kann ein Gesichtsvisier als zusätzliches Schutzhilfsmittel in Kombination mit einer textilen Mund-Nase Bedeckung getragen werden.
ein Gesichtsvisier als Schutz
Auf der Webseite des Landes Niedersachen werden in der Rubrik Häufig gestellte Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung viele Fragen zur Nasen-Mund Bedeckung beantwortet, warum es in Niedersachsen eine Maskenpflicht gibt und wo sie alles gilt. Welche Art Nasen-Mund Bedeckungen in Niedersachen vorgeschrieben werden. Beschrieben werden hier Alltagsmasken und Community-Masken. Die Frage ob auch Gesichtsvisiere aus Plexiglas zulässig sind, wird leider verneint, mit der Begründung das die Maske eine Beschaffenheit haben soll, die dazu geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln zu verringern. Als zusätzlicher Schutz ist ein Gesichtsvisier auf jeden fall eine gute Idee, oder für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
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Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind wir Bürger verpflichtet eine Nasen-Mund Maske zu tragen.
Durch das Gesichtsvisier (erhältlich als PET, oder PMMA Variante) werden Wasser Tröpfchen in der Luft, sogenannte Aerosole, durch die Barriere in Sprech- und Atemrichtung in Ihrer Ausbreitung gebremst. Ein großer Vorteil dieser Nasen Mund Bedeckung ist, das die nonverbale Kommunikation nicht beeinträchtigt wird.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen weitere Informationen zu den Bundesländern finden Sie hier:
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Ein Gesichtsvisier als Alternative für Gesichtsmasken
Falls Sie aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine textile Mund Nase Bedeckung tragen können, aber dennoch zeigen möchten, dass Sie die derzeit getroffenen Maßnahmen für die Bevölkerung unterstützten möchten, können Sie auch ein Gesichtsvisier als Alternative für eine Gesichtsmaske nehmen.
Durch das Gesichtsvisier (erhältlich als PET, oder PMMA Variante) werden Wasser Tröpfchen in der Luft, sogenannte Aerosole, durch die Barriere in Sprech- und Atemrichtung in Ihrer Ausbreitung gebremst. Ein großer Vorteil dieser Nasen Mund Bedeckung ist, das die nonverbale Kommunikation nicht beeinträchtigt wird.
Das Gesichtsvisier ist besonders für Personen geeignet, die im Medizinischen Bereich arbeiten. Aber auch aus anderen Arbeitsbereichen wie der Einzelhandel oder auch von privaten Personen haben wir viel positives Feedback bekommen..
Ein gutes Gesichtsvisier ist preiswerter als Sie denken, da es nach Gebrauch einfach desinfiziert oder mit Seife abgewaschen werden kann.
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Ein Gesichtsvisier als Alternative zur textitlen Mund Nase Bedeckung
Falls Sie aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine textile Mund Nase Bedeckung tragen können, aber dennoch zeigen möchten, dass Sie die derzeit getroffenen Maßnahmen für die Bevölkerung unterstützten möchten, können Sie auch ein Gesichtsvisier als Alternative nehmen.
Durch das Visier (erhältlich als PET, oder PMMA Variante) werden Wasser Tröpfchen in der Luft, sogenannte Aerosole, durch die Barriere in Sprech- und Atemrichtung in Ihrer Ausbreitung gebremst. Ein großer Vorteil dieser Nasen Mund Bedeckung ist, das die nonverbale Kommunikation nicht beeinträchtigt wird.
Das Gesichtsvisier ist besonders für Personen geeignet, die im Medizinischen Bereich arbeiten. Aber auch aus anderen Arbeitsbereichen wie der Einzelhandel oder auch von privaten Personen haben wir viel positives Feedback bekommen..
Ein gutes Gesichtsvisier ist preiswerter als Sie denken, da es nach Gebrauch einfach desinfiziert oder mit Seife abgewaschen werden kann.
Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20
Gesichtsschutz für Hörgeschädigte: Gesichtsvisier als Nase Mund Bedeckung
Gehörgeschädigte können bei Menschen, die eine undurchsichtige Maske tragen leider nicht von den Lippen lesen. Zudem ist auch die Mimik nur eingeschränkt ablesbar. Ein klares Gesichtsvisier – auch von den Mitmenschen im näheren Umfeld getragen – hilft bei der Kommunikation. Es eignet sich somit als alternativer Gesichtsschutz für Hörgeschädigte.
Auch ein Gesichtsvisier ist ein Hilfsmittel der allgemeinen Abstandspflicht und Pflicht zur Nase Mund Bedeckung.
Durch das Gesichtsvisier (erhältlich als PET, oder PMMA Variante) werden Wasser Tröpfchen in der Luft, sogenannte Aerosole, durch die Barriere in Sprech- und Atemrichtung in Ihrer Ausbreitung gebremst. Ein großer Vorteil dieser Nasen Mund Bedeckung ist, das die nonverbale Kommunikation nicht beeinträchtigt wird.
Das Gesichtsvisier ist besonders für Personen geeignet, die mit einer textilen Mund Nase Bedeckung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zurecht kommen. Zudem werden Visiere von Leuten genutzt, die im Medizinischen Bereich arbeiten. Aber auch aus anderen Arbeitsbereichen wie der Einzelhandel oder auch von privaten Personen haben wir viel positives Feedback bekommen.
Ein gutes Gesichtsvisier ist preiswerter als Sie denken, da es nach Gebrauch einfach desinfiziert oder mit Seife abgewaschen werden kann.
Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20
Stand 05. Mai 2020 Baden- Württemberg: Ist ein Visier erlaubt ?
Die Landesregierung Baden-Württemberg erklärt in ihren FAQs: Ein Gesichtsschild oder „Faceshild“ (Schutzschild aus dünnem und hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einem Mund-Nasenschutz im Sinne von § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes. Schutzschilde sind lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille. Sie eignen sich als zusätzliche Komponente der persönlichen Schutzausrüstung für Tätigkeiten, bei denen es spritzt. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt eine Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Insofern ist ein Schutzschild – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.
(Ob FAQs rechtswirksame Verordnungsergänzungen sind, können wir nicht beurteilen. Bitte fragen Sie hierzu einen Juristen)
Die vom Baden-Württembergischen Land ausgegebenen FAQs stehen für uns im Widerspruch zur Einschätzung des BfArM (Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Behauptung einer medizinischen Wirkung, oder einer (auch teilweisen) Schutzwirkung bedarf einer umfassenden Konformitätsbewertung und kann üblicherweise nicht per Verordnung postuliert werden.
Bitte haben Sie Nachsicht, dass wir die sich ändernden Informationsstände nicht immer sofort aktualisieren können. Wir stellen Gesichtsvisiere her, die unbeachtet der politischen Aussage eine Schutzwirkung vor Flüssigkeitströpfchen haben und somit für eine gewisse zwischenmenschliche Abschirmung sorgen.
Im Verlauf der letzten 4 Wochen haben sich die Aussagen von RKI, Landes- und Bundesregierung mehrfach geändert. Am 16. April wurde der Begriff der Nase-Mund-Bedeckung bewusst schwammig von der Bundesregierung eingeführt. Seit 27. April besteht in verschiedenen Bundesländern unter dem Begriff “Maskenpflicht” die Verpflichtung zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung in verschiedenen Situationen.
Sie können unsere Gesichtsvisiere und Klarsichtmasken direkt hier kaufen:
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Das Bayerische Innenministerium hat in den FAQ erklärt: Ein Visier ist im Einzelhandel & ÖPNV kein Ersatz für eine Nase-Mund-Bedeckung und ist daher nicht erlaubt. (Ob FAQs rechtswirksame Verordnungsergänzungen sind, können wir nicht beurteilen. Bitte fragen Sie hierzu einen Juristen).
Gesichtsvisiere dürfen jedoch in Kombination mit einer zulässigen textilen Mund Nase Bedeckung getragen werden. Auch in öffentlichen Einrichtungen und an Plätzen, wo keine Maske gefordert wird, erweisen Gesichtsvisiere sich als zusätzliche Schutzmöglichkeit.
Bitte kaufen Sie unsere Gesichtsvisiere in Bayern nicht für Zwecke, in denen sie der Verordnung Folge leisten müssen.
Die vom Bayerischen Innenministerium ausgelobte “teilweise Schutzwirkung” für Community Masken steht für uns im Widerspruch zur Einschätzung des BfArM (Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Behauptung einer medizinischen Wirkung, oder einer (auch teilweisen) Schutzwirkung bedarf einer umfassenden Konformitätsbewertung und kann üblicherweise nicht per Verordnung postuliert werden.
Bitte haben Sie Nachsicht, dass wir die sich ändernden Informationsstände nicht immer sofort aktualisieren können. Wir stellen Gesichtsvisiere her, die unbeachtet der politischen Aussage eine Schutzwirkung vor Flüssigkeitströpfchen haben und somit für eine gewisse zwischenmenschliche Abschirmung sorgen.
Im Verlauf der letzten 4 Wochen haben sich die Aussagen von RKI, Landes- und Bundesregierung mehrfach geändert. Am 16. April wurde der Begriff der Nase-Mund-Bedeckung bewusst schwammig von der Bundesregierung eingeführt. Seit 27. April besteht in verschiedenen Bundesländern unter dem Begriff “Maskenpflicht” die Verpflichtung zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung in verschiedenen Situationen.
Sie können unsere Gesichtsvisiere und Klarsichtmasken direkt hier kaufen:
Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20