Maskenpflicht: Visier (Gesichtsvisier) erlaubt? Update Baden-Württemberg

Stand 05. Mai 2020 Baden- Württemberg: Ist ein Visier erlaubt ?

Die Landesregierung Baden-Württemberg erklärt in ihren FAQs:
Ein Gesichtsschild oder „Faceshild“ (Schutzschild aus dünnem und hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einem Mund-Nasenschutz im Sinne von § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes.
Schutzschilde sind lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille. Sie eignen sich als zusätzliche Komponente der persönlichen Schutzausrüstung für Tätigkeiten, bei denen es spritzt. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt eine Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Insofern ist ein Schutzschild – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.

(Ob FAQs rechtswirksame Verordnungsergänzungen sind, können wir nicht beurteilen. Bitte fragen Sie hierzu einen Juristen)

Bitte kaufen Sie unsere Gesichtsvisiere nicht für Zwecke, in denen sie der Verordnung in Baden-Württemberg Folge leisten müssen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/

Die vom Baden-Württembergischen Land ausgegebenen FAQs stehen für uns im Widerspruch zur Einschätzung des BfArM (Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Die Behauptung einer medizinischen Wirkung, oder einer (auch teilweisen) Schutzwirkung bedarf einer umfassenden Konformitätsbewertung und kann üblicherweise nicht per Verordnung postuliert werden.

Bitte haben Sie Nachsicht, dass wir die sich ändernden Informationsstände nicht immer sofort aktualisieren können. Wir stellen Gesichtsvisiere her, die unbeachtet der politischen Aussage eine Schutzwirkung vor Flüssigkeitströpfchen haben und somit für eine gewisse zwischenmenschliche Abschirmung sorgen.

Im Verlauf der letzten 4 Wochen haben sich die Aussagen von RKI, Landes- und Bundesregierung mehrfach geändert. Am 16. April wurde der Begriff der Nase-Mund-Bedeckung bewusst schwammig von der Bundesregierung eingeführt. Seit 27. April besteht in verschiedenen Bundesländern unter dem Begriff “Maskenpflicht” die Verpflichtung zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung in verschiedenen Situationen.

Sie können unsere Gesichtsvisiere und Klarsichtmasken direkt hier kaufen:

Sie sind einen gemeinnütze Organisation, Schule, Universität oder Kindergarten? Sie benötigen mehr als 10 Visiere? Für Beratung oder attraktive Mengenrabatte kontaktieren Sie uns unter +49 911 360697-20

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