Klarsichtmaske verboten! – Mund Nase Bedeckung
Klarsichtmaske Bayern: Erst empfohlen, dann verboten!
August 2020: Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt Klarsichtmasken immer dann, wenn Gesichtszüge und Mimik erkannt werden müssen. Dezember 2020: Klarsichtmasken sind explizit verboten.
Eine im Dezember veröffentlichte Studie bemängelt die fehlende Filterwirkung der Klarsichtmasken. Klarsichtmasken entsprechen demnach nicht mehr den geforderten Anforderungen und sind demzufolge als MNB-Ersatz nicht zulässig.
Die neue Einschätzung ist überraschend, da eine Filterwirkung nie gefordert, nie behauptet und offensichtlich auch nie Teil der Produktbeschreibung war.
Ebenso gibt es auch bei den textilen MNB keinerlei regulatorische Anforderungen an Dichtigkeit oder Filterwirkung und damit keine gesicherte Filterwirkung.
Als gesichert gilt: Sowohl MNB als auch Klarsichtmasken halten Flüssigkeitströpfchen ab. Ob dies genügt wird nun auch von offizieller Seite selbst stark angezweifelt. Deswegen sind MNB seit 10.1.2021 für Click und Collect verboten. Ebenso wurde den bayerischen Schulen mit Verweis auf den mangelhaften Schutz von MNB weiterhin Distanzunterricht verordnet.
Die Fakten bleiben unverändert: Die Klarsichtmaske bedeckt Mund, Nase und auch Augen vollständig. Die Krümmung der Scheibe nach unten verhindert einen direkten Luftstrom nach unten. Dies dämpft die Verbreitung bei gleichzeitig langanhaltendem hohen Tragekomfort. Eine vollständige Schutzwirkung besteht nicht!
Klarsichtmaske verboten! Jedenfalls als MNB. Sie können die Klarsichtmaske aber gerne für Ihren Anwendungsfall weiterhin bei uns bestellen.